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Informace o imisní situaci jsou aktualizovány v pracovních dnech od 6 do 22 hod.
O víkendech a svátcích můžete využít stránky
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Rozptylové podmínky
BIO předpověď
Abkommen
über eine Zusammenarbeit bei der Gründungund Führung des Ekologické
centrum Most pro Krušnohoří
(des Ökologischen Zentrums Most für Erzgebirge)
und über einen Informationsaustausch im Bereich Umwelt
Memorandum über die Unterstützung
Abkommen
über eine Zusammenarbeit bei der Gründung und Führung
des Ekologické centrum Most pro Krušnohoří
(des Ökologischen Zentrums Most für Erzgebirge)
und über einen Informationsaustausch im Bereich Umwelt
den teilnehmenden Parteien
CELIO a.s., Most
(Abfallgesellschaft CELIO, AG, Most)
und
Česká inspekce životního prostředí, oblastní inspektorát v Ústí
nad Labem
(Tschechische Umweltinspektion, Gebietsinspektion in Ústí nad Labem)
und
ČESKÁ RAFINÉRSKÁ, a.s., Litvínov
(Tschechische Erdölraffinerie, AG, Litvínov)
und
CHEMOPETROL, a.s., Litvínov
(Chemiefirma CHEMOPETROL, AG, Litvínov)
und
Mostecká uhelná společnost, a.s., Most
(Kohlengesellschaft Most, AG)
und
Okresní hygienická stanice, Most
(Kreishygienestation, Most)
und
Podnikatelské a Inovační centrum Severní Čechy, Most
(Business und Innovation Zentrum Nordböhmen, Most)
und
POVODÍ OHŘE, a.s., Chomutov
(Sammelgebiet Eger, AG, Chomutov)
und
Úřad práce, Most
(Arbeitsamt, Most)
und
Výzkumný ústav pro hnědé uhlí, a.s., Most
(Forschungsinstitut für Braunkohle, AG, Most)
Präambel
Alle Parteien dieses Abkommens würdigen, mit dem Ziel einer verbesserten Informiertheit der breiten und fachmännischen Öffentlichkeit über die Umweltlage, die Zweckmäßigkeit der Errichtung eines offenen Zentrums für die Sammlung, Auswertung, den Austausch und für die multimediale Gewährleistung von Informationen über die Umweltlage in der Region des Kreises Most.
Alle Parteien dieses Abkommens möchten zur allmählichen Umwandlung der Wahrnehmung der Moster Region durch ihre Einwohner, Besucher und potentielle Investoren beizutragen, das Image der Region im nationalen und internationalen Maßstab zu verbessern und zur Stärkung der Position der Tschechischen Republik im Zusammenhang mit der Annäherung zur Europäischen Union beizustehen.
Anstreben werden geleistet, damit das gegründete Zentrum zum Vorbild einer beispielhaften offenen Kommunikation zwischen den Industriebetrieben, der öffentlichen Verwaltung und Öffentlichkeit, inklusive der Massenmedien und regierungsfreier Organisationen wird. Das Zentrum trägt gleichzeitig mit seiner Tätigkeit in der Region zur Erfüllung des Gesetzes Nr. 123/1998 der Sam., über Informationsanspruch im Umweltbereich und des Gesetzes Nr. 106/1999 der Sam., über freien Informationszugriff bei.
In Anbetracht der geografischen Lage des Kreises Most an der Grenze mit der Bundesrepublik Deutschland, dem Bundesstaat Sachsen, wird das Zentrum den sächsischen Partnern gegenüber offen sein, wird mit ihnen aktiv zusammenarbeiten, zur Entwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rahmen des Wirkungsbereiches der Euroregion Erzgebirge und zur Bildung der Idee einer europäischen Zusammenarbeit beizutragen.
Art 1
Gründung des Zentrums
Die Vertragsparteien unterstützen die Entstehung eines offenen Informationszentrums für die Sammlung, Verarbeitung und Gewährleistung von Informationen im Bereich Umwelt im Kreis Most und eventuell in anliegenden Gebieten dadurch, dass die teilnehmenden Parteien diesem Zentrum Daten und Informationen zu deren weiteren Nutzung für den Bedarf des Zentrums zur Verfügung geben und gleichzeitig schon verarbeitete Daten abnehmen werden.
Dieses Zentrum steht der Zusammenarbeit mit weiteren Subjekten offen.
Art. 2
Ökologisches Zentrum
Die Vertragsparteien vereinbarten, dass das o. g. Zentrum "Ekologické centrum Most pro Krušnohoří" (Ökologisches Zentrum Most für Erzgebirge) bezeichnet wird und im Gebäude des Forschungsinstitutes für Braunkohle in Most, Straße Budovatelů Nr. 2830 in dem für diesem Zweck freigegebenen und ausgestatteten Räumlichkeiten seinen Sitz haben wird.
Das Ökologische Zentrum wird unter dem Forschungsinstitut für Braunkohle, AG, Most tätig sein, welches seinen Betrieb, die personelle Besetzung gewährleisten wird und als selbständig wirtschaftende Abteilung geführt wird.
Art. 3
Sendung des Ökologischen
Zentrums
Die Vertragsparteien vereinbarten, dass das Ökologische Zentrum auf folgende Leistungsgebiete orientiert sein wird:
Luft-, Wasser-, Boden-, Abfall- und Lärmmonitoring
Verarbeitung gewonnener Informationen zu einem für multimediale Präsentationen und für einen Austausch unter den Vertragsparteien geeigneten Format
Registrierung von "Meldungen und Erkenntnissen" der Einwohner, deren Erklärung oder Übergabe an gesetzmäßig oder anders verantwortliche Subjekte
Verfolgung langfristiger Trends der Entwicklung vereinbarter Umweltkennzahlen und deren Popularisierung
Beratungstätigkeit über die Umweltproblematik für Einwohner, die öffentliche Verwaltung und unternehmerische und nichtunternehmerische Subjekte
Veranstaltung von Seminaren oder anderen Aktionen für die fachmännische und breite Öffentlichkeit mit dem Ziel der Gestaltung einer Plattform enviromentaler Aufklärung.
Durchführung praktischer Bildung über die Umweltproblematik
In Havariefällen wird man unter Mitwirkung mit dem integrierten Havariesystem der Informationsübertragung beihelfen
Die verarbeiteten Daten und Informationen im vereinbarten Format der Öffentlichkeit über das Internet, die Presse, den regionalen Rundfunk und das Fernsehen, durch eigene Publikationstätigkeit und weitere geeignete Formen übertragen
Das ökologische Zentrum wird durchgehend arbeiten und die vereinbarten Schlüsselinformationen werden "on line" und mehrsprachig geleistet.
Art. 4
Verpflichtungen der Vertragsparteien
Die Vertragsparteien erklären, dass sie dem Ökologischen Zentrum die vereinbarten Daten, Informationen und Dienstleistungen zur Verfügung geben werden, damit das Zentrum die unter Art. 3 angegebenen Ziele erfüllen kann.
Die unternehmerischen Subjekte ermöglichen einen direkten Anschluss an ihre Betriebsdispatcherzentralen unter dem Ziel, operative Informationen nur für den Bedarf des Ökologischen Zentrums zu gewinnen.
Die Vertragsparteien machen die Arbeiter des Ökologischen Zentrums mit ihren Organisationen und im Falle von Industriesubjekten mit deren Produktionsanlagen und Räumlichkeiten in dem Maße bekannt, damit diesen Arbeitern relevante Bedingungen für die Aufgabenerfüllung des Ökologischen Zentrums geschaffen werden.
Art. 5
Das Ökologische Zentrum wird in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt in Most und dem Business und Innovation Zentrum Nordböhmen unter dem Forschungsinstitut für Braunkohle, AG, Most Arbeitsgelegenheiten schaffen, die Arbeiter ausbilden und Kontakte mit dritten Parteien dieses Abkommens, inklusive internationaler Kontakte, entwickeln.
Die Arbeiter des Ökologischen Zentrums absolvieren ein von dem Business- und Innovationszentrum Nordböhmen vorbereitetes Bildungsprojekt und nach dessen Abschluss bekommen sie im Einklang mit der Beauftragung des Ministeriums für Schulwesen, Jugend und Körperkultur der Tschechischen Republik ein Zertifikat.
Im Ökologischen Zentrum werden eine Führungskraft und mehrere Dispatcher angestellt sein, die in einem Arbeitsverhältnis oder einer anderen Arbeits-rechtlichen Beziehung zum Forschungsinstitut für Braunkohle, AG, Most sein werden. Außerdem werden im Ökologischen Zentrum Trainer und Konsultanten tätig sein.
Art. 6
Die Vertragsparteien vereinbarten, dass aufgrund von Forderungen an das Volumen der verarbeiteten Daten und die Schnelligkeit ihrer Gewährung unter einer Garantie maximaler Zuverlässigkeit der produzierten Informationen, das Ökologische Zentrum über entsprechende technische Ausstattung verfügen muss. Diese technische Hardware- und Softwareausstattung wird in das Ökologische Zentrum allmählich installiert werden.
Das Ökologische Zentrum nimmt an Wettbewerben über verschiedene Subventionen teil, mit dem Ziel, diese technische Ausstattung und weiteres Hinterland zu erwerben.
Die Vertragsparteien gewährleisten nach ihren Möglichkeiten in Form von Spenden, Darlehen oder Abkaufen die nötige technische Ausstattung zur Ergänzung der technischen Ausstattung des Ökologischen Zentrums.
Art. 7
Nach diesem Abkommen aller Vertragsparteien wird das Ökologische Zentrum Finanzmittel aus folgenden Quellen gewinnen: